Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Koch Auto.Gruppe GmbH ist bestrebt, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.koch-autogruppe.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit überwiegend barrierefrei. Es bestehen derzeit noch einzelne Barrieren, die schrittweise beseitigt werden.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- a) Unvereinbarkeit mit 10 Absatz 1 L-BGG:
- Videos: Nicht alle aufgezeichneten Videos enthalten Untertitel
- Nicht alle informativen Bilder und Grafiken verfügen über einen aussagekräftigen Alternativtext.
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Automatisch generierte PDF-Dateien, die auf der Webseite über den Button „PDF speichern“ heruntergeladen werden können. Diese Dateien werden derzeit nicht in barrierefreien Formaten bereitgestellt.
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Websiteauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Einige eingebundene Inhalte externer Anbieter, wie etwa Borlabs Cookies, Google oder der Google Tag Manager – sind möglicherweise nicht barrierefrei. Auf die Barrierefreiheit dieser Drittanbieter-Inhalte haben wir keinen Einfluss.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine manuelle Prüfung zentraler Seitenbestandteile unter Berücksichtigung der BITV 2.0. Die Anforderungen ergeben sich aus § 10 L-BGG in Verbindung mit der BITV 2.0 sowie der EN 301 549.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Koch Auto.Gruppe GmbH
Nina Hofmann, Marketing
Johanniterstraße 57 – 63
74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 07 91 / 75 84-0
E-Mail: info@koch-autogruppe.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.