Zum Inhalt springen
Koch Autogruppe

Koch Autogruppe

  • Fahrzeuge
    • Neuwagen
    • Gebrauchtwagen
    • Bestellfahrzeuge
    • Zweiräder
    • Elektromobilität
    • Finanzdienstleistungen
    • Inzahlungnahme
  • Aktionen
    • Privatkunden
    • Gewerbekunden
  • Großkunden
    • Login/Registrierung
  • Werkstatt & Zubehör
    • NORA®
    • Unfallspezialist
    • Werkstatt-Termin buchen
  • Standorte
  • Karriere
    • Jobangebote
    • Ausbildung
    • Mitarbeitervorteile
  • Über uns
    • Geschichte
    • Soziales Engagement
    • Nachhaltigkeitsbericht
    • Öffnungszeiten und Ansprechpartner
    • Klimaneutrales Unternehmen
  • Kontakt

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit  

Die Koch Auto.Gruppe GmbH ist bestrebt, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.koch-autogruppe.de 

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit überwiegend barrierefrei. Es bestehen derzeit noch einzelne Barrieren, die schrittweise beseitigt werden. 

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  1. a) Unvereinbarkeit mit  10 Absatz 1 L-BGG:
  • Videos: Nicht alle aufgezeichneten Videos enthalten Untertitel 
  • Nicht alle informativen Bilder und Grafiken verfügen über einen aussagekräftigen Alternativtext. 

 

  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können. 
  • Automatisch generierte PDF-Dateien, die auf der Webseite über den Button „PDF speichern“ heruntergeladen werden können. Diese Dateien werden derzeit nicht in barrierefreien Formaten bereitgestellt. 
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Websiteauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. 
  • Einige eingebundene Inhalte externer Anbieter, wie etwa Borlabs Cookies, Google oder der Google Tag Manager – sind möglicherweise nicht barrierefrei. Auf die Barrierefreiheit dieser Drittanbieter-Inhalte haben wir keinen Einfluss. 

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um. 

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt. 

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine manuelle Prüfung zentraler Seitenbestandteile unter Berücksichtigung der BITV 2.0. Die Anforderungen ergeben sich aus § 10 L-BGG in Verbindung mit der BITV 2.0 sowie der EN 301 549. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft. 

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? 

Dann können Sie sich gerne bei uns melden: 

Koch Auto.Gruppe GmbH 

Nina Hofmann, Marketing 
Johanniterstraße 57 – 63 
74523 Schwäbisch Hall  

Telefon: 07 91 / 75 84-0 
E-Mail: info@koch-autogruppe.de  

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren. 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt: 

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de 
Webseite: www.barrierefreiheit.de  

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen. 

  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz

© 2025 Koch Auto.Gruppe GmbH

1 Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

Koch Autogruppe