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Fragen und Antworten zur staatlichen E-Auto-Förderung

➡️ Bis zu 6.000,- €² für vollelektrische Fahrzeuge

➡️ Bis zu 4.500,- €² für Plug-in-Hybride

²Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Fahrzeugart, dem Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der unter 18-jährigen Kindern. Die staatliche Förderung ist durch den Fahrzeugbesitzer zu beantragen und wird an dieses ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst nach positivem Bescheid. Die staatliche Förderung endet mit Erschöpfung der bereitsgestellten Fördermittel und vorausssichtlich spätestens 2029. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bundesumweltministerium.de 

Zur Förderung
Sofort verfügbare Fahrzeuge

Die neue E-Auto-Prämie ist da

Je nach Einkommen und Fahrzeugart sind bis zu 6.000 Euro Förderung² drin. Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Details zum Programm, zur Förderung und zu Voraussetzungen für die Antragstellung finden Sie auf dieser Seite.

Soziale Staffelung des E-Auto-Boosters

Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:

Zu versteuerndes
Haushaltsjahreseinkommen
Haushalt ohne Kinder
unter 18 Jahren
Haushalt mit einem Kind
unter 18 Jahren
Haushalt mit zwei und mehr
Kindern unter 18 Jahren
Bis 45.000 €5.000 €5.500 €6.000 €
45.001 € bis 60.000 €4.000 €4.500 €5.000 €
60.001 € bis 80.000 €3.000 €3.500 €4.000 €
80.001 € bis 85.000 €nicht förderfähig3.500 €4.000 €
85.001 € bis 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig4.000 €
90.001 € und darübernicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-in-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):

Zu versteuerndes
Haushaltsjahreseinkommen
Haushalt ohne Kinder
unter 18 Jahren
Haushalt mit einem Kind
unter 18 Jahren
Haushalt mit zwei und mehr
Kindern unter 18 Jahren
Bis 45.000 €3.500 €4.000 €4.500 €
45.001 € bis 60.000 €2.500 €3.000 €3.500 €
60.001 € bis 80.000 €1.500 €2.000 €2.500 €
80.001 € bis 85.000 €nicht förderfähig2.000 €2.500 €
85.001 € bis 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig2.500 €
90.001 € und darübernicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es?

Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen. Das Programm verfolgt klima-, sozial- und industriepolitische Ziele und ist auf die Förderung von Kauf und Leasing von Neuwagen ausgerichtet.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet. Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-
in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird
noch geprüft.

Wie hoch ist die Förderung?

Basisförderung: Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender

Förderung für Familien
– pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
– Soziale Staffelung: plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr

Wann startet die Förderung?

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden. Förder-Anträge sind seit dem 19.05.2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1.1.2026.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen. Für verheiratete AntragstellerInnen, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt). Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.

Welche Dokumente benötigt man für die Antragstellung?

1.) Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags

2.) Fahrzeugschein:

Für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland.

3.) Nachweis für das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE):

Erforderlich sind jeweils die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide für jede zum Haushaltsjahreseinkommen beitragende Person. Die Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein. Maßgeblich hierfür ist das geprüfte Steuerjahr und nicht der Ausstellungszeitpunkt des Bescheides.

Für Jahre, in denen eine gemeinsame steuerliche Veranlagung durchgeführt wurde, genügt jeweils der gemeinsame Einkommensteuerbescheid für beide Partner.

Hinweis: Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung vorhanden ist, kann diese nachträglich abgegeben werden.

4.) Nachweis für die Anzahl förderrelevanter Kinder:

Ist die Anzahl förderrelevanter Kinder aus den eingereichten Einkommensteuerbescheiden ersichtlich, ist kein weiterer Nachweis erforderlich.

Andernfalls kann die Anzahl der Kinder anhand einer Kindergeldbescheinigung der Familienkasse, einer erweiterten Meldebescheinigung oder anhand des Kindergeldbescheids nachgewiesen werden. Bei Letzterem ist zusätzlich im Antragsformular zu bestätigen, dass der Bescheid aktuell ist, d. h. dass die Angaben im Bescheid weiterhin zutreffen und dass insbesondere die Kinder noch im Haushalt leben.

5.) Nachweis elektrischer Reichweite bei förderfähigen PHEV/REEV, sofern > 60g/km CO2

Als Nachweis ist die EU-Konformitätsbescheinigung (CoC- Certificate of Conformity) des Fahrzeugs vorzulegen.

Welche Plug-In-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range-Extender sind förderfähig?

Im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.06.2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO2-Emissionen einen Wert von 60 g CO2/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Für den Zeitraum ab dem 01.07.2027 prüft die Bundesregierung eine Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender, die sich an den CO2-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben. Informationen zu den jeweiligen CO2-Emissionen eines Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs oder Fahrzeugs mit Range Extender sind beim Hersteller oder uns erhältlich.

Was ist mit anderen Haushaltstypen, etwa Paaren ohne Trauschein und mit gemeinsamen Kindern?

Zugrunde gelegt wird auch bei eheähnlichen Gemeinschaften das zu versteuernde Einkommen beider PartnerInnen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ergibt sich aus der Addition beider Einzel-Einkommen. Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Ihnen entsteht dadurch kein Nachteil, denn die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden.

Was ist mit Rentnerinnen oder Rentnern ohne Einkommenssteuererklärung?

Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung vorhanden ist, kann diese nachträglich abgegeben werden. Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen. Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Den Betroffenen entsteht dadurch kein Nachteil, denn die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden.

Wird es eine Mindesthaltedauer geben?

Die Förderung wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beinhalten. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten z.B. Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.

Gilt für die Förderung das Datum des Kaufvertrags oder der Zulassung?

Die Antragsstellung ist nach Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Verfahren möglich. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den/die Antragsteller/in erfolgen. Das bedeutet: Statt zwei Anträgen (erst Kaufvertrag, dann Zulassung) ist nur ein Antrag nötig. Das halbiert die Bürokratie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen.

Was ist bei langen Lieferzeiten? Entfällt dann die Förderung?

Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt. Bei Anträgen zum Jahresende kann sich die Auszahlung ins nächste Jahr verschieben.

Kann die Kaufprämie nur für E-Autos beantragt werden, die in der EU produziert wurden?

Förderfähig sind alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb, sofern letztere Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Stand heute stammen etwa 80 Prozent der neuzugelassenen E-Autos in Deutschland aus europäischer Produktion. Geprüft wird die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen. Diese Vorgaben können zu einem späteren Zeitpunkt in das laufende Förderprogramm integriert werden. Vor einem Inkrafttreten wird das Bundesumweltministerium Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig informieren.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Die Förderung kann über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt werden.

Wie kann der Antrag vorbereitet werden?

BundID-Konto einrichten

  • Die Förderung kann über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt werden. Für die Beantragung ist ein BundID-Konto erforderlich.
  • Folgende Registrierungsarten auf der Bund-ID sind für die die Beantragung der Förderung auf der FZD berechtigt:
    • ein BundID-Konto mit der Option „Online-Ausweis“ (Vertrauensniveau „hoch“) oder
    • ein BundID-Konto mit der Option „ELSTER-Zertifikat“ (Vertrauensniveau „substantiell“).
  • Wichtig, bitte beachten: Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort berechtigt nicht zum Einreichen eines Antrags. Das Vertrauensniveau ist zu niedrig und eine konkrete Identifizierung nicht möglich.

Steuerbescheide vorbereiten:

  • Erforderlich sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen.
    • Die Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein.
  • Zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt das BAFA aus dem Einkommenssteuerbescheid folgende Angaben:
    • Adressat des Steuerbescheides,
    • Steuer-ID,
    • Datum des Bescheids und Steuerjahr,
    • Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie
    • Informationen zu den kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren (Name, Geburtsdatum).

Wichtig: In Einzelfällen können besondere Kategorien personenbezogener Daten im Steuerbescheid enthalten sein (z. B. Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, biometrische Daten). Wir empfehlen Ihnen, von einer Übermittlung dieser Angaben abzusehen. Bitte schwärzen Sie in Ihrem eigenen Interesse alle Angaben, die nicht für die Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt werden oder decken diese in geeigneter Weise ab. Achten Sie darauf, Schwärzungen nicht auf den Originalbelegen vorzunehmen.

Tipp: Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung vorhanden ist, kann diese nachträglich abgegeben werden.

Wann erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Die Auszahlung der Förderung erfolgt innerhalb weniger Wochen nach Erteilung des Zuwendungsbescheides.

MARKE SET
SELECT marke, modellbasis, kategorie, kraftstoffart, getriebeart, kilometer FROM caroffers WHERE 1 AND ((kraftstoffart = '6') OR (kraftstoffart = '7'))
Alle anzeigenA5 AvantA6 AvantA6 Avant e-tronA6 Sportback e-tronA6 allroad quattroBornCaddyEnyaqFormentorGolfID. BuzzID. PoloID.3ID.4ID.5ID.7ID.7 TourerKodiaqLeonMX-30NEO`SPassat VariantQ3Q4 Sportback e-tronQ4 e-tronQ5Q5 SportbackQ6 SUV e-tronQ6 Sportback e-tronQ7Q8Q8 Sportback e-tronQ8 e-tronRS 5 LimousineRS e-tron GTT7 PritscheT7 TransporterTarracoTavascanTayronTerramarTiguanTouaregTucsone-Transporter Kastene-trone-tron GT quattro

Gebrauchtwagen

Terramar VZ 1.5 e-HYBRID 200 kW

41.790 € inkl. Mwst.

Leasen ab mtl. 421,00 €

Bei einer Laufzeit von 36 Monaten, Fahrleistung von 15.000 km jährlich und einmaliger Sonderzahlung von 10.091€.

Ein Leasingangebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für das Leasing nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und zzgl. Bereitstellungskosten. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden. Überführungs-, und Zulassungskosten werden separat berechnet. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vwfs.com oder bei uns. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.

Finanzieren ab mtl. 326,00 €

Bei einer Finanzierungs-Laufzeit von 48 Monaten, einer Anzahlung von 10.448 € und einer Schlussrate von 20.602€. Bruttokreditbetrag von 36.265 € bei einem Sollzinsatz von 4,69 %

Ein Finanzierungsangebot der SEAT Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Überführungs-, und Zulassungskosten werden separat berechnet. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden für ausgewählte Modelle. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vwfs.com oder bei uns. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.

Gebrauchtwagen

Passat Variant eHybrid Business DSG AHK Navi LED

43.950 € inkl. Mwst.

Leasen ab mtl. 647,00 €

Bei einer Laufzeit von 36 Monaten, Fahrleistung von 15.000 km jährlich und einmaliger Sonderzahlung von 0€.

Ein Leasingangebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38113 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für das Leasing nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und zzgl. Bereitstellungskosten. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden. Überführungs-, und Zulassungskosten werden separat berechnet. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vwfs.com oder bei uns. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.

Finanzieren ab mtl. 427,00 €

Bei einer Finanzierungs-Laufzeit von 36 Monaten, einer Anzahlung von 6.593 € und einer Schlussrate von 28.156€. Bruttokreditbetrag von 43.099 € bei einem Sollzinsatz von 5,83 %

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Neuwagen

e-Transporter Kasten KR 100 kw BEV Klima LED PDC GRA

61.885 € inkl. Mwst.

Finanzieren ab mtl. 739,00 €

Bei einer Finanzierungs-Laufzeit von 48 Monaten, einer Anzahlung von 15.471 € und einer Schlussrate von 21.725€. Bruttokreditbetrag von 57.197 € bei einem Sollzinsatz von 7,71 %

Ein Finanzierungsangebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38113 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Überführungs-, und Zulassungskosten werden gesondert berechnet. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden für ausgewählte Modelle. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vwfs.com oder bei uns. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.

CO₂-Emissionen1:0g/km (WLTP);

Gebrauchtwagen

e-Transporter Kasten T7 e-Transporter Kasten KR 100 kw Klima PDC GRA

40.686 € inkl. Mwst.

Finanzieren ab mtl. 519,00 €

Bei einer Finanzierungs-Laufzeit von 48 Monaten, einer Anzahlung von 10.172 € und einer Schlussrate von 14.377€. Bruttokreditbetrag von 39.289 € bei einem Sollzinsatz von 7,71 %

Ein Finanzierungsangebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38113 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Überführungs-, und Zulassungskosten werden gesondert berechnet. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden für ausgewählte Modelle. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vwfs.com oder bei uns. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.

CO₂-Emissionen1:0g/km (WLTP);

Gebrauchtwagen

Formentor VZ 1.5 e-HYBRID 200 kW AHK*RFK*ACC

44.890 € inkl. Mwst.

Finanzieren ab mtl. 589,00 €

Bei einer Finanzierungs-Laufzeit von 48 Monaten, einer Anzahlung von 11.223 € und einer Schlussrate von 11.745€. Bruttokreditbetrag von 40.017 € bei einem Sollzinsatz von 6,78 %

Ein Finanzierungsangebot der SEAT Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Überführungs-, und Zulassungskosten werden separat berechnet. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden für ausgewählte Modelle. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vwfs.com oder bei uns. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.

Gewichtete CO₂-Emissionen1: 10g/km (WLTP);Gewichteter Stromverbrauch kombiniert1: 17 kWh/100km (WLTP)Gewichteter Kraftstoffverbrauch kombiniert1: 0.40l/100km (WLTP); Energieeffizienklasse: B

Gebrauchtwagen

ID.3 GTX Performance Pano LED Navi AHK

40.999 € inkl. Mwst.

Leasen ab mtl. 596,00 €

Bei einer Laufzeit von 36 Monaten, Fahrleistung von 15.000 km jährlich und einmaliger Sonderzahlung von 0€.

Ein Leasingangebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38113 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für das Leasing nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und zzgl. Bereitstellungskosten. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden. Überführungs-, und Zulassungskosten werden separat berechnet. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vwfs.com oder bei uns. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.

Finanzieren ab mtl. 392,00 €

Bei einer Finanzierungs-Laufzeit von 36 Monaten, einer Anzahlung von 6.150 € und einer Schlussrate von 26.491€. Bruttokreditbetrag von 40.224 € bei einem Sollzinsatz von 5,83 %

Ein Finanzierungsangebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38113 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Überführungs-, und Zulassungskosten werden gesondert berechnet. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden für ausgewählte Modelle. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vwfs.com oder bei uns. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.

CO₂-Emissionen1:0g/km (WLTP);

Gebrauchtwagen

Passat Variant eHybrid DSG R-Line Leder Pano AHK Navi LED

55.950 € inkl. Mwst.

Leasen ab mtl. 932,00 €

Bei einer Laufzeit von 36 Monaten, Fahrleistung von 15.000 km jährlich und einmaliger Sonderzahlung von 0€.

Ein Leasingangebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38113 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für das Leasing nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und zzgl. Bereitstellungskosten. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden. Überführungs-, und Zulassungskosten werden separat berechnet. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vwfs.com oder bei uns. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.

Finanzieren ab mtl. 658,00 €

Bei einer Finanzierungs-Laufzeit von 36 Monaten, einer Anzahlung von 8.393 € und einer Schlussrate von 31.460€. Bruttokreditbetrag von 54.495 € bei einem Sollzinsatz von 5,83 %

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Neuwagen

NEO`S MJ25 Midnight Black sofort verfügbar!

2.699 € inkl. Mwst.

Finanzieren ab mtl. 29,00 €

Bei einer Finanzierungs-Laufzeit von 48 Monaten, einer Anzahlung von 540 € und einer Schlussrate von 976€. Bruttokreditbetrag von 2.368 € bei einem Sollzinsatz von 3,28 %

CO₂-Emissionen1:0g/km (WLTP);

Gebrauchtwagen

ID.7 Tourer Pro LED Navi AHK

54.949 € inkl. Mwst.

Leasen ab mtl. 847,00 €

Bei einer Laufzeit von 36 Monaten, Fahrleistung von 15.000 km jährlich und einmaliger Sonderzahlung von 0€.

Ein Leasingangebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38113 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für das Leasing nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und zzgl. Bereitstellungskosten. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden. Überführungs-, und Zulassungskosten werden separat berechnet. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vwfs.com oder bei uns. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.

Finanzieren ab mtl. 587,00 €

Bei einer Finanzierungs-Laufzeit von 36 Monaten, einer Anzahlung von 8.243 € und einer Schlussrate von 33.152€. Bruttokreditbetrag von 53.712 € bei einem Sollzinsatz von 5,83 %

Ein Finanzierungsangebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38113 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Überführungs-, und Zulassungskosten werden gesondert berechnet. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden für ausgewählte Modelle. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vwfs.com oder bei uns. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.

CO₂-Emissionen1:0g/km (WLTP);

Gebrauchtwagen

RS e-tron GT 570 kW quattro

113.795 € inkl. Mwst.

Finanzieren ab mtl. 1.499,00 €

Bei einer Finanzierungs-Laufzeit von 48 Monaten, einer Anzahlung von 22.759 € und einer Schlussrate von 34.071€. Bruttokreditbetrag von 106.023 € bei einem Sollzinsatz von 5,83 %

Ein Finanzierungsangebot der Audi Bank GmbH, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Überführungs-, und Zulassungskosten werden separat berechnet. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden für ausgewählte Modelle. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vwfs.com oder bei uns. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.

CO₂-Emissionen1:0g/km (WLTP);Stromverbrauch kombiniert1: 18.80 kWh/100km (WLTP)

Gebrauchtwagen

Tavascan Endurance 210 kW (286 PS) 77 kWh ACC*PDC*RFK*SHZ*FullLink*Klima*Navi*Wärmepumpe

39.590 € inkl. Mwst.

Finanzieren ab mtl. 489,00 €

Bei einer Finanzierungs-Laufzeit von 48 Monaten, einer Anzahlung von 9.898 € und einer Schlussrate von 13.861€. Bruttokreditbetrag von 37.333 € bei einem Sollzinsatz von 6,78 %

Ein Finanzierungsangebot der SEAT Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Überführungs-, und Zulassungskosten werden separat berechnet. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden für ausgewählte Modelle. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vwfs.com oder bei uns. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.

CO₂-Emissionen1:0g/km (WLTP);

Gebrauchtwagen

A6 Avant 50 TFSI e q. S-Tronic, HD Matrix LED, B&O,RFK

32.790 € inkl. Mwst.

Finanzieren ab mtl. 449,00 €

Bei einer Finanzierungs-Laufzeit von 48 Monaten, einer Anzahlung von 8.198 € und einer Schlussrate von 6.829€. Bruttokreditbetrag von 28.381 € bei einem Sollzinsatz von 5,83 %

Ein Finanzierungsangebot der Audi Bank GmbH, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Überführungs-, und Zulassungskosten werden separat berechnet. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden für ausgewählte Modelle. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vwfs.com oder bei uns. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.

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    1 Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.


    ²Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Fahrzeugart, dem Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der unter 18-jährigen Kindern. Die staatliche Förderung ist durch den Fahrzeugbesitzer zu beantragen und wird an dieses ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst nach positivem Bescheid. Die staatliche Förderung endet mit Erschöpfung der bereitsgestellten Fördermittel und vorausssichtlich spätestens 2029. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bundesumweltministerium.de 

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