Im Januar 2022 laufen die ersten alten Führerscheine ab. Wir informieren euch hier über die entsprechenden Fristen, damit ihr rechtzeitig mit neuen Exemplaren ausgestattet seid.
Grundliegend wird dabei zwischen Führerscheinen, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden und denen danach unterschieden.
Eine wichtige Rolle spielt auch, in welchem Jahr ihr selbst geboren seid.
Konkret bedeutet das, dass alle von euch, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und ihren Führerschein noch vor Dezember 1998 erhalten haben, ihn bis zum 19.01.2022 umtauschen müssen.
Nach und nach rücken die anderen dann nach – bis 2033 soll der Umtausch vollzogen werden.
Grund für den Umtausch ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine im zentralen Fahrerlaubnisregister. Dadurch soll Missbrauch verhindert werden. Es handelt sich hierbei um einen verwaltungstechnischen Austausch. Deine Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Der neu ausgestellte Führerschein wird, unabhängig von der zugrunde liegendne Fahrerlaubnis, auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und des Lichtbildes.
Übrigens: Natürlich könnt ihr jederzeit auch unabhängig von den Fristen euren Führerschein freiwillig eintauschen.
Hier haben wir für euch eine übersichtliche Tabelle, um den Überblick zu behalten.
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt:
Dein Geburtsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt:
Austellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Hinweis:
Wer vor 1953 geboren ist, für den gilt immer der 19.01.2033 als Stichtag – egal wann der Führerschein ausgestellt worden ist.