
Audi A5 Avant e-hybrid Auromeilen Angebot | Privatleasing
Audi A5 Avant e-hybrid quattro 220 kW ( 300 PS) S tronic| Hybrid: Benzin/Strom | S tronic |
| 220 kW (300 PS) | |
67.850,00 €
559,00 €
pro MonatEnergieverbrauch (gewichtet, kombiniert) 2,1 l/100 km; Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert) 15,1 kWh/100 km; CO2-Emissionen (gewichtet, kombiniert) 47 g/km; Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie (kombiniert) 6,5 l/100 km; Innenstadt (niedrig) 8,1 l/100 km; Stadtrand (mittel) 6,0 l/100 km; Landstraße (hoch) 5,9 l/100 km; Autobahn (extra hoch) 6,9 l/100 km; Stromverbrauch rein elektrischer Betrieb (kombiniert) 20,8 kWh/100 km; Elektrische Reichweite (kombiniert, EAER) 107 km; Elektrische Reichweite (innerorts, EAER) 112 km; CO2-Klasse (CO2-Emissionen gewichtet, kombiniert) B; CO2-Klasse (CO2-Emissionen bei entladener Batterie, kombiniert) E¹.
Exklusives Leasingangebot für Privatkunden2:
| Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
| Vertragsdauer | 48 Monate |
| Einmalige Sonderzahlung | 2.999,00 € |
| monatliche Leasing-Rate | 559,00 € |
Ausstattung
- Lackierung: Arkonaweiß
- Ausstattung: schwarz-schwarz
- LED-Scheinwerfer plus
- Spurwechsel- und Ausstiegswarnung
- Sitzheizung vorn
- Audi Application Store und Smartphone-Interface
- Digitaler Radioempfang
- 3-Zonen-Komfortklimaautomatik
- Adaptiver Geschwindigkeitsassistent
- USB-Anschlüsse mit Ladefunktion
- u.v.m.
- Audi Code: AKSDU4MG
Audi A5 Avant e-hybrid quattro privat leasen. Jetzt Automeilen-Angebot sichern!
Audi A5 Avant e-hybrid quattro 220 kW (300 PS) S tronic Privatleasing
Erleben Sie sportliche Performance, elektrische Effizienz und maximale Alltagstauglichkeit – mit dem Audi A5 Avant e-hybrid quattro. Sichern Sie sich jetzt unser attraktives Privatleasing-Angebot für den Plug-in-Hybrid mit 220 kW (300 PS) Systemleistung.
Leasing-Highlight
- Monatliche Rate: ab 559,00 €
- Inkl. Wartung & Inspektion: 592,00 € mtl.
- Sonderzahlung: 2.999,00 €
- Laufzeit: 48 Monate
- 10.000 km/Jahr
Effizienter Plug-in-Hybrid mit bis zu 107 km elektrischer Reichweite
Der Audi A5 Avant e-hybrid kombiniert einen kraftvollen 2.0 TFSI Motor mit modernster Elektrotechnologie.
Verbrauchs- und Leistungsdaten (WLTP):
- Elektrische Reichweite kombiniert: bis zu 107 km
- CO₂-Emissionen kombiniert: nur 47 g/km
- Energieverbrauch kombiniert: 2,1 l/100 km + 15,1 kWh/100 km
- Systemleistung: 220 kW (300 PS) (quattro Allrad)
Perfekt für alle, die im Alltag elektrisch fahren und auf der Langstrecke maximale Flexibilität genießen möchten.
Vorteile des Audi A5 Avant e-hybrid im Privatleasing
✅ Niedrige Betriebskosten
Dank Plug-in-Hybrid-Technologie sparen Sie Kraftstoffkosten und fahren viele Strecken rein elektrisch.
✅ Steuerliche Vorteile & mögliche E-Prämie
Je nach aktueller Förderlage können Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge von staatlichen Förderprogrammen* profitieren. Zusätzlich genießen Sie Vorteile bei der Kfz-Steuer durch den niedrigen CO₂-Ausstoß.
✅ Umweltfreundlich unterwegs
Mit nur 47 g/km CO₂ im kombinierten Betrieb fahren Sie deutlich emissionsärmer als mit herkömmlichen Verbrennern.
✅ Maximale Flexibilität
Elektrisch im Alltag, kraftvoll mit Verbrenner auf der Langstrecke.
Ihr Angebot:
Bitte wählen Sie Ihre Wunschrate bei einer einmaligen Sonderzahlung von jeweils 2.999,00 €.
| Laufzeit/ Fahrleistung: | 24 Monate | 36 Monate | 48 Monate |
|---|---|---|---|
| 10000 km/Jahr | 663 € | 575 € | 559 € |
| 15000 km/Jahr | 696 € | 607 € | 590 € |
| 20000 km/Jahr | 729 € | 639 € | 621 € |
| 25000 km/Jahr | 761 € | 671 € | -- |
Angebot anfragen
Reifenlabel
Auslieferungs- und Zulassungskosten berechnet der ausliefernde Betrieb separat. Das Angebot gilt für Privatkunden und nur bis zum 31.03.2026. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. *Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Fahrzeugart, dem Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der unter 18-jährigen Kindern. Die staatliche Förderung ist durch den Fahrzeugbesitzer zu beantragen und wird an dieses ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst nach positivem Bescheid. Die staatliche Förderung endet mit Erschöpfung der bereitsgestellten Fördermittel und vorausssichtlich spätestens 2029. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bundesumweltministerium.de




