HU und AU – Service
Die Hauptuntersuchung (nach § 29 StVZO) und die Abgasuntersuchung (nach § 47a StVZO) sind gesetzlich vorgeschrieben und Pflicht für jeden Verkehrsteilnehmer. Und Sie wissen ja, dass bei einer Verkehrskontrolle das Auge des Gesetzes auch einen prüfenden Blick auf das Nummernschild wirft.
Melden Sie sich einfach an und lassen Sie die Abnahme der HU und der AU von uns abwickeln. Die HU erfolgt durch amtlich anerkannte Prüfingenieure. Falls bei der Untersuchung festgestellt wird, dass Arbeiten am Auto erforderlich sind, können wir das nach Absprache mit Ihnen gleich in Ordnung bringen. So sparen Sie die eventuelle Nachuntersuchung und die damit verbundenen Mehrkosten.